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Pressestatement

Licht und Schatten bei Einigung der Fraktionen zu Klimaschutzgesetz und Solarpaket

Heute haben sich die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP auf die lange umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes und des Solarpakets geeinigt. Dazu sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die heute erzielte Einigung der Fraktionen beim Klimaschutzgesetz und Solarpaket bringt Licht und Schatten. Mit der Aufweichung der Sektorziele im Klimaschutzgesetz ist dem Klima nicht gedient. Sie nimmt den Druck von einzelnen Sektoren, ihre Anstrengungen für den Klimaschutz zu verstärken. Es gibt enorme Unterschiede zwischen den einzelnen Sektoren, was die Anstrengungen und die Erfolge im Klimaschutz betrifft. Während der Energiesektor seine Vorgaben seit Jahren erfüllt, hinkt der Verkehrssektor seinen Zielen bereits das dritte Jahr in Folge hinterher. Es darf nicht passieren, dass die Sektoren, die heute schon liefern, die Last der anderen mittragen müssen. Dies wird den enormen Anstrengungen, die die deutsche Energiewirtschaft in den letzten Jahren für den Klimaschutz geleistet hat, nicht gerecht. Wir erwarten, dass andere Sektoren ihrer Verantwortung ebenso gerecht werden. Verrechnungen mit anderen Sektoren dürfen nicht zu Blankoschecks für die Sektoren werden, die nicht liefern.

Positiv ist, dass das Solarpaket nächste Woche noch beschlossen werden kann. Damit kann ein wichtiger Baustein zur Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien verabschiedet werden. Gut ist beispielsweise die Anhebung der maximalen Anlagengröße auf 50 Megawatt (MW) anstelle des Rückfalls auf 20 MW ab dem Jahr 2024. Damit können ineffiziente PV-Anlagengrößen vermieden werden. Kritsch sehen wir, dass die ursprünglich auf allen Flächen geplante Duldungspflicht für Netzanschlussleitungen nur noch auf öffentlichen Flächen gelten soll. Die im Solarpaket vorgesehene Regelung zur Umwandlung von Bestandsgebieten bei Windenergie an Land-Anlagen in sogenannte Beschleunigungsgebiete muss der Bundestag schnellstmöglich beschließen, damit das Gesetzgebungsverfahren noch innerhalb der zugrunde liegenden europäischen Frist zum 21. Mai 2024 abgeschlossen werden kann.

Hinter der Regelung verbirgt sich ein mächtiger Hebel zur Beschleunigung der Energiewende: Aktuell sind rund 40 Prozent der Windenergiegebiete, die für die Energiewende insgesamt benötigt werden, als Bestandsgebiete ausgewiesen. In Beschleunigungsgebieten werden im Vergleich zu Bestandsgebieten Genehmigungen deutlich schneller erteilt, da es deutliche Erleichterungen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen und Artenschutzprüfungen gibt. Das spart den Unternehmen viel Zeit beim Bau von Windenergieanlagen und ist ein wichtiger Turbo für den Ausbau Erneuerbarer Energien.

Kann die Regelung nicht fristgerecht umgesetzt werden, würde das die betroffenen Projekte in der Umsetzung deutlich zurückwerfen. Ebenso schwierig wäre das Reißen der Frist auch für die Bundesländer, die schon heute viele Bestandsgebiete ausgewiesen haben. Sie würden besonders viele potenzielle Beschleunigungsgebiete verlieren. Die Bundesländer sollten also bereits aus Eigeninteresse den Weg für eine zügige Verabschiedung dieser Regelung frei machen und das Solarpaket diese Woche noch beschließen.

Zum Gesamtbild gehört aber auch, dass für die neuen Regelungen im Solarpaket jetzt Lösungen entwickelt werden, die für die Praxis umsetzbar sind.“

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