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BDEW zur Bekanntgabe der Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage 2019:

Mutige Weiterentwicklung des KWKG jetzt anpacken

Bereits heute werden durch KWK-Anlagen CO2-Emissionen in Höhe von 58 Millionen Tonnen pro Jahr eingespart

Berlin, 25. Oktober 2018 – Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben heute die Prognose für die Höhe der Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) im Jahr 2019 veröffentlicht. Sie beträgt nach den Berechnungen der Übertragungsnetzbetreiber im kommenden Jahr 0,28 Cent pro Kilowattstunde (kWh). „Mit 0,28 Cent/kWh liegt die KWK-Umlage 2019 auf einem sehr niedrigen Niveau. Das eröffnet Spielräume für eine mutige und schnelle Weiterentwicklung des KWKG“, kommentiert Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

„Die Kombination aus flexiblen KWK-Anlagen, Wärmenetzen und Wärmespeichern ist ein wichtiger Bestandteil für die Realisierung der Wärmewende in städtischen Regionen“, so Kapferer weiter. Gerade in den Ballungsgebieten sei es besonders schwierig, den Anteil der Wärme aus Erneuerbaren Energien im Gebäudebestand zu erhöhen, weil schlicht der Platz fehle, beispielsweise für hocheffiziente Biomasseheizkraftwerke oder Solarthermiefelder. „Über die vorhandenen und weiter auszubauenden Wärmenetze sammeln die Fernwärmeversorgungsunternehmen die CO2-arme Wärme aus verschiedenen Quellen – wie Abwärme, Geothermie oder Power-to-Heat – ein“, so Kapferer. Sie werde dann effizient und im Prinzip „unsichtbar“ über die Wärmenetze an die Wärmekunden verteilt. KWK-Anlagen blieben auch mittelfristig wichtiger Bestandteil der Wärmenetzsysteme, weil sie den eingesetzten Brennstoff hocheffizient zur gleichzeitigen Produktion von Wärme und Strom ausnutzten. Bereits heute würden durch KWK-Anlagen CO2-Emissionen in Höhe von 58 Millionen Tonnen pro Jahr eingespart.

„Mit dem Ersatz von Kohle- durch Erdgas-KWK-Anlagen können wir in den nächsten Jahren nochmals zusätzlich bis zu 12 Millionen Tonnen CO2 jährlich einsparen. Für die dafür notwendigen Investitionen in Millionenhöhe brauchen die Unternehmen dringend die Gewissheit, dass das KWKG bis zum Jahr 2030 verlängert und der Kohleersatzbonus im Gesetz erhöht wird“, so Kapferer. Viele Stadtwerke hätten darüber hinaus bereits Power-to-Heat-Anlagen installiert, die in der Lage seien, Strom aus Erneuerbaren Energien (EE) – wie z. B. Windkraft – der nicht über die Stromnetze abtransportiert werden könne, in Wärme umzuwandeln. Dazu Kapferer: „Wenn die Stromnetze durch die Wind- und Photovoltaik-Stromeinspeisung überlastet sind, können KWK-Anlagen herunter- und Power-to-Heat-Anlagen (P2H) zur Nutzung des Stroms für die Wärmeproduktion hochgefahren werden“. Damit könnten die Stromnetze doppelt entlastet und Abschaltungen der Erneuerbare-Energien-Anlagen vermieden werden. Somit bringen Wärmenetzsysteme mit KWK und P2H nicht nur die Wärmewende voran, sondern helfen bei der Integration von EE-Strom in das Energiesystem und stellen gesicherte Leistung für die Zeiten der kalten Dunkelflaute zur Verfügung.

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