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BDEW zum Gasspeichergesetz:

Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene müssen Hand in Hand gehen

Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen verabschiedet.

Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Das heute vom Bundestag verabschiedete Gasspeichergesetz kann insbesondere dank dem enthaltenden Ausschreibungsmechanismus dazu beitragen, mit besser gefüllten Gasspeichern in den nächsten Winter zu gehen.

Den Ausschreibungsmechanismus wie er mit den Strategic Storage Based Options (SSBO) vorgesehen ist, befürwortet der BDEW ebenso wie ein gestuftes Vorgehen. Positiv ist, dass vom ursprünglich angedachten harten Eingriff in den Markt durch eine staatliche Speicherreserve analog Erdölbevorratung abgerückt wurde. Dies gilt auch für die zunächst erwogene Füllstandsvorgabe von 100 Prozent, die im Gesetzentwurf durch deutlich angemessenere Mindestfüllstände zu unterschiedlichen Zeitpunkten ersetzt wurde. Wesentlich ist aus unserer Sicht, dass die Reihenfolge der Maßnahmen zur Speicherbefüllung mit Vorrangigkeit der marktnäheren Ausschreibungsverfahren in der Umsetzung auch konsequent verfolgt wird. Zu begrüßen ist, dass der Bundestag wie vom BDEW gefordert noch kurzfristig eine Evaluierung aufgenommen hat. Angesichts des sehr straffen Gesetzgebungsverfahrens und der zum Teil neu angelegten Mechanismen zur Speicherbefüllung ist es notwendig zu überwachen, ob diese tatsächlich die gewünschte Wirkung entfalten. Sinnvoll ist daher auch die Befristung des Gesetzes bis 1. April 2025.

Es braucht ein effektives Zusammenspiel zwischen der zusätzlichen Regulierung und dem Markt, um die Attraktivität der Gasspeicher und deren Flexibilität nicht zu mindern. Problematisch sind deshalb die zum Teil sehr tiefgreifenden Markteingriffe, die das Gesetz vorsieht. So können Speicherkunden die Nutzungsrechte an Speicherkapazitäten entzogen werden, wenn sie diese nicht nutzen. Dies ist ein scharfes Schwert, das schnell kontraproduktiv wirken kann. Genauso zielführend aber wesentlich milder wäre es gewesen, einzelne Speicherkunden ins Visier zu nehmen, die sich nicht marktrational verhalten und Kapazitäten horten, ohne diese in einem angemessenen Umfang zur Gaseinspeicherung zu nutzen.

Auch auf europäischer Ebene wird zurzeit die Einführung von Gasspeichermindestfüllständen diskutiert. Die EU-Kommission hat hierzu am Mittwoch Vorschläge vorgelegt. Wichtig ist, dass die Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene Hand in Hand gehen.

Die Ausgangssituationen in den einzelnen Mitgliedsstaaten, beispielsweise hinsichtlich der vorhandenen Speicherkapazitäten und bereits bestehender Regelungen zur Speicherbewirtschaftung sind sehr unterschiedlich. Daher sollte die EU nur Ziele für die Speicherbefüllung ausgeben, den Weg dorthin aber den Mitgliedsstaaten überlassen. Konkrete Instrumente und Befüllungspfade können die nationalen Regierungen effektiver entsprechend der spezifischen Situation im Land festlegen, wie in Deutschland mit dem Gasspeichergesetz.“

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