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BDEW zur Wasserstrategie des Bundesumweltministeriums:

Viele gute Ansätze – entscheidend ist jetzt die schnelle Umsetzung

Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat heute die „Nationale Wasserstrategie“ vorgestellt. Hierzu erklärt Martin Weyand, BDEW Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser:

  • Verursacherprinzip und Herstellerverantwortung müssen deutlich gestärkt werden

  • Abwasserabgabe falsches Instrument: Lizenz zur Verschmutzung

  • Vorrang für öffentliche Trinkwasserversorgung bei der Trinkwassernutzung 

  • EU-Nitratrichtlinie muss endlich umgesetzt werden

„Die Wasserstrategie des Bundesumweltministeriums enthält viele wichtige Ansätze, um die Wasserqualität zu schützen und die Trinkwasserversorgung trotz der Folgen des Klimawandels langfristig in der gewohnt hohen Qualität sicherzustellen. Entscheidend ist, dass nun schnell aus den Plänen konkrete Maßnahmen werden, die in der Praxis umgesetzt werden.

Mit Blick auf die Folgen des Klimawandels ist es dringend erforderlich, der öffentlichen Trinkwasserversorgung einen Vorrang bei der Trinkwassernutzung einzuräumen. Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch muss bei der Nutzung von Trinkwasserressourcen immer an erster Stelle stehen. Sie ist Teil der Daseinsvorsorge. Dieser Vorrang muss im Vollzug und bei der Ausgestaltung sowie Genehmigung der Wassernutzungsrechte konsequent umgesetzt werden.

Um die Versorgungssicherheit auch in Dürreperioden zu gewährleisten, sollten Bund und Länder zudem mehr Möglichkeiten der Kooperation und der interkommunalen Zusammenarbeit in der Wasserwirtschaft schaffen und zulassen, Investitionen in die Infrastruktur vereinfachen und wassersparende Bewässerungsmethoden in der Landwirtschaft fördern. Wir begrüßen, dass das von uns vorgeschlagene Pilotprojekt zu smarten Wassertarifen endlich kommen soll. Mit Blick auf Starkregenereignisse gilt es, wasserwirtschaftliche Belange bei der städtebaulichen Entwicklung stärker zu berücksichtigen.

Damit die Wasserversorgung auch in Zukunft gesichert bleibt, muss investiert werden: So wie die öffentliche Hand Milliarden für schnelles Internet ausgibt, brauchen wir vor dem Hintergrund des Klimawandels auch mehr Investitionen in Wasserinfrastruktur wie, z.B. neue Leitungssysteme, Aus- bzw. Neubau von Talsperren, Ausweisung von Wasserschutzgebieten, Wasserwerke und Rückhaltebecken. Und, ganz wichtig: mehr Personal in den Wasserwirtschaftsbehörden. Hier wurden viele Stellen abgebaut.

Sollten in bestimmten Regionen künftig Fernwasserleitungen erforderlich sein, muss allen klar sein: Leitungen beispielsweise mit einer Länge von über 100 Kilometern baut man nicht in ein, zwei Jahren. Das ist mit den jetzigen Genehmigungsverfahren und Abläufen völlig illusorisch. So etwas dauert heute 15-20 Jahre. Wir brauchen deshalb ein Investitionsbeschleunigungsgesetz für die Wasserwirtschaft.

Auch Einträge von für die Gewässer problematischen Stoffen, wie zum Beispiel Arzneimittel, Mikroplastik oder Pestizide, stellen die Wasserwirtschaft zunehmend vor Herausforderungen. Das Verursacherprinzip muss deutlich gestärkt werden: Es ist erforderlich, diese Spurenstoffe bereits an der Quelle zu minimieren. Anreize hierzu würde ein herstellerbezogenes Modell zur Finanzierung von Anlagen zur Abwasserreinigung schaffen. Die jetzige Abwasserabgabe ist kein Instrument zur Umsetzung der Herstellerverantwortung und bedeutet eine Lizenz zur Verschmutzung.

Auch in Hinblick auf die Nitratverschmutzung des Grundwassers hat die Bundesregierung schon viel zu viel Zeit verloren. Leider entsprechen auch die aktuellen Änderungen des Düngerechts nicht den EU-Vorgaben. Für die Entscheidung, ob Gebiete als nitratbelastet ausgewiesen werden, sollen nicht mehr die tatsächlich gemessenen Grenzwertüberschreitungen der Nitratbelastung ausschlaggebend sein, sondern die Ergebnisse einer Modell-Betrachtung. Damit droht ein künstliches ‚Wegrechnen‘ der tatsächlichen Grenzwertüberschreitungen. Um die Nitrateinträge effektiv zu reduzieren und den drohenden Strafzahlungen an die EU-Kommission zu entgehen, brauchen wir endlich eine vollumfängliche Anpassung der Düngeverordnung an die europäischen Vorgaben und eine Transparenz über die Düngedaten.

Auch die nächste Bundesregierung ist gefordert, aufbauend auf der heute vorgestellten „Nationalen Wasserstrategie“ des Bundesumweltministeriums, sich verstärkt für den Gewässerschutz einzusetzen und die Wasserwirtschaft darin zu unterstützen, die Folgen des Klimawandels abzufedern.“

Die konkreten Handlungsempfehlungen der Wasserwirtschaft im BDEW für die kommende Legislaturperiode finden Sie hier

Die Forderungen des BDEW im Überblick:

1. Vorsorgeprinzip und Verursacherprinzip umsetzen
2. Strategie zur Minderung der Folgen des Klimawandels: Jetzt handeln!
3. Stabiler Ordnungsrahmen weiterhin notwendig
4. Agrarpolitik gewässerverträglich gestalten
5. Kreislaufwirtschaft voranbringen
6. Trinkwassernutzung im öffentlichen Raum ermöglichen
7. Digitalisierung der Wasserwirtschaft voranbringen
8. Europäische Umweltgesetzgebung nachhaltig gestalten
 

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