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BDEW zur EnWG-Novelle:

Wichtige Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus

Der Bundestag beschäftigt sich heute mit Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die Novelle des EnWG enthält einige positive Änderungen, die insbesondere dem Ausbau der Energienetze in Deutschland neuen Schwung verleihen können. Besonders erfreulich ist, dass neben den Übertragungsnetzen  auch dem Ausbau von Hochspannungsleitungen ein ‚überragendes öffentliches Interesse‘ eingeräumt wurde. So können Ausbauvorhaben deutlich beschleunigt werden. Hierfür hatte sich der BDEW stark gemacht. Leider beschränkt sich die Regelung auf den 110-kV-Netzausbau. Wir hätten uns eine noch breiter wirkende Regelung gewünscht, die auch weitere Netzebenen umfasst. 

Positiv ist, dass nicht nur dem Ausbau von Stromnetzen, sondern auch Wasserstoffleitungen ein ‚überragendes öffentliches Interesse‘ eingeräumt wurde. Leider gilt diese Regelung nur befristet bis Ende 2025. Für den erfolgreichen Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft sollte die Regelung auch über 2025 hinaus verlängert werden. 

Zudem gibt es in der EnWG-Novelle erfreulicherweise Änderungen bei der Regelung „Nutzen statt Abregeln“. Es ist künftig regional möglich, überschüssigen Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen, die sonst aufgrund von Netzengpässen hätten abgeregelt werden müssen, für zuschaltbare Lasten wie insbesondere KWK-Anlagen zu nutzen. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch bedarf es hier mehr Technologieoffenheit und eine Ausdehnung der Regelung auf Verteilnetze.

Gemeinsam mit dem EnWG wurde auch Änderungen im Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) beschlossen. Positiv ist hier insbesondere die gesetzliche Klarstellung, dass auch bei Erhöhung der Übertragungskapazität eines Netzes, einer sogenannten Zubeseilung, auf die Einbeziehung der Bundesfachplanung verzichtet werden soll. Genehmigungsverfahren können so erheblich verkürzt werden.“

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