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BDEW zu Methodenfestlegungen NEST

Regulierungsmethoden müssen robust und wissenschaftlich begründet sein

Der BDEW fordert die Bundesnetzagentur (BNetzA) auf, beim Effizienzvergleich, beim Produktivitätsfaktor Xgen und bei der Kapitalverzinsung den Stand der Wissenschaft zu beachten und im Ergebnis robuste Methoden festzulegen. Die Netzbetreiber brauchen verlässliche und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die massiven Zukunftsinvestitionen in die Netze. Es mangelt derzeit an einer konsistenten Folgenabschätzung.

„Angesichts des massiven Investitionsbedarfs in den Netzausbau in Deutschland in den nächsten Jahren, bedarf es einer zügigen und verlässlichen Klärung der Methoden zur Ermittlung der Erlösobergrenzen, die im Rahmen der NEST-Reformen für die neue Anreizregulierung für Netzbetreiber in Deutschland von der BNetzA festgelegt werden. Dies betrifft im Besonderen die Methoden des Effizienzvergleichs, des Produktivitätsfaktors sowie für die Ermittlung der regulatorischen Kapitalverzinsung. Diese Methoden entscheiden maßgeblich darüber, ob die künftige Kapitalausstattung der Unternehmen zu den Transformationserfordernissen der Branche passen“, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Nach neuesten Berechnungen der geplanten NEST-Effekte beim Effizienzvergleich unterschätzt die BNetzA massiv die Folgen ihrer Neuregelungen für die Netzbetreiber und damit die Langzeitwirkung auf Investitionen in leistungsfähige und resiliente Netzinfrastrukturen. Durch einen Abbau der Sicherheitsmechanismen im Effizienzvergleich werden die Mittelrückflüsse der Netzbetreiber gekappt. „Die Auswirkungen der vielen methodischen Veränderungen des Effizienzvergleichs müssen konkret abgeschätzt werden können. Wir können es uns nicht leisten, hier Unsicherheiten in das System zu bringen“, fordert Kerstin Andreae.

Die Vorschläge der BNetzA zum Produktivitätsfaktor Xgen bringen ebenfalls ohne Not zusätzliche Unsicherheiten in das System. „Wir haben hier Vorschläge eingebracht, die eine wissenschaftlich fundierte X-Gen-Festlegung ermöglichen. Der Zeitverzug beim VPI/Xgen muss abgeschafft werden und die Alternativmethoden müssen beibehalten werden. Wir erwarten, dass die BNetzA diese aufnimmt“, betont Kerstin Andreae weiter.

Während die BNetzA erfreulicherweise bei der Eigenkapitalverzinsung einzelne fachliche Empfehlungen aus dem Dialogprozess aufgegriffen hat, führt der überraschende Kurswechsel bei der vorgesehenen Methode zur Ermittlung der Fremdkapitalverzinsung zu einer im Ergebnis deutlich verschlechterten Finanzierungssituation. „Wir erwarten, dass die BNetzA für die Aufnahme von Fremdkapital keine neuen Risiken schafft, sondern verlässliche Rahmenbedingungen zur Verfügung stellt. Es braucht eine dynamische Anpassung des Fremdkapitalzinsniveaus und die Anerkennung der Nebenkosten“, erklärt die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

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