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StromVKG zügig beschließen

Investitionen in Versorgungssicherheit absichern

Zum heute im Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG), erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Es ist ein wichtiges Signal, dass die Bundesregierung das StromVKG nun auf den Weg bringt. Neue gesicherte Leistung ist zentral, damit unsere Stromversorgung auch in Zeiten geringer Einspeisung aus Wind und Sonne zuverlässig bleibt. Damit diese Leistung 2031 zur Verfügung steht, muss der Zeitplan eingehalten werden: Der Entwurf sollte jetzt zügig durch das parlamentarische Verfahren gehen, damit die ersten Ausschreibungen im Rahmen des StromVKG noch 2026 starten können.

Entscheidend ist aber auch, dass die Ausschreibungen von Beginn an Rechts- und Investitionssicherheit bieten. Das StromVKG kann nur erfolgreich sein, wenn Unternehmen, die neue Kraftwerke, Speicher oder Flexibilitäten realisieren sollen, vor der Gebotsabgabe mit verlässlichen Rahmenbedingungen über Kosten, Pflichten und Risiken kalkulieren können. Unklarheiten führen zu Risikoaufschlägen, höheren Finanzierungskosten oder dazu, dass Projekte gar nicht erst teilnehmen.

Die endgültige beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission sollte daher vor Ausschreibungsbeginn vorliegen. Dies muss seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie prioritär forciert werden. Sofern dennoch vorher ausgeschrieben würde, muss es Bietern freistehen, einen Zuschlag ohne Verluste zurückzugeben.

Die Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten sind der zentrale erste Schritt, um neue gesicherte Leistung rechtzeitig verfügbar zu machen. Hier sollte das 10-1-10-Stunden-Kriterium erhalten bleiben. Das bedeutet, dass Anlagen spätestens nach einer Stunde wieder in der Lage sein müssen, für mindestens zehn aufeinanderfolgende Stunden Strom in Höhe ihrer gebotenen Leistung in das Netz einzuspeisen. Dies sollte aber bei Anlagenpools auf ihre Gesamtheit und nicht auf die Einzelanlagen angewendet werden. Entscheidend ist, dass die bezuschlagte Leistung in Knappheitssituationen verlässlich bereitsteht.

Zudem sind Bundesregierung und Bundesnetzagentur gefragt, Hand in Hand zu arbeiten. Nachträgliche Belastungen aus dem AgNes-Prozess dürfen die Wirtschaftlichkeit bereits bezuschlagter Projekte nicht entwerten.

Sicherheiten und Pönalen müssen verhältnismäßig ausgestaltet sein. Sie dürfen kleine und mittlere Marktakteure nicht faktisch ausschließen. Akteursvielfalt ist ein wichtiges Ziel – gerade bei Kapazitätsmechanismen. Eine starre Gebotshöhenbeschränkung ist dafür jedoch das falsche Instrument. Sie kann effiziente Projekte begrenzen, ohne kleinere Akteure tatsächlich besser zu stellen. Entscheidend ist es, Akteursvielfalt und Kosteneffizienz in Einklang zu bringen. Dafür sollten faire Teilnahmebedingungen, niedrige Mindestgebote nach Anlagengröße und die Beschleunigung von Genehmigungen adressiert werden.

Das StromVKG kann ein zentraler Baustein für Versorgungssicherheit werden. Dafür muss es Investitionen tatsächlich ermöglichen, Kosten begrenzen und eine Vielfalt von Akteuren erhalten.“

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