„Eine verbindliche betriebliche Nährstoffbilanzierung bleibt aus Sicht der Wasserwirtschaft zentral, um Stickstoffüberschüsse verursachergerecht zu erfassen und gezielt zu reduzieren. Das geplante Wirkungsmonitoring sieht zwar zusätzliche Datenzugänge, Modellregionen und Auswertungen vor, ersetzt aber keine systematische, flächendeckende, gesamtbetriebliche Erfassung der Nährstoffflüsse. Ohne den Ersatz der Stoffstrombilanz durch ein vergleichbares verbindliches Instrument werden die notwendigen Anforderungen an eine nachvollziehbare Nährstoffbilanzierung nicht erfüllt.
Mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es jetzt darauf an, die Vorgaben rechtssicher und praxistauglich umzusetzen. Es braucht zügig klare Lösungen für die bestehende Rechtslage – insbesondere auch mit Blick auf die sogenannten roten Gebiete. Gerade die rechtssichere Ausweisung dieser Gebiete im Sinne der europäischen Nitratrichtlinie ist dringend erforderlich. Wer die Nitratrichtlinie jetzt nicht wirksam umsetzt, riskiert nicht nur weiter anhaltende Nitratbelastungen, sondern auch eine Wiederaufnahme des Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission.
Offen bleibt auch, wie ein wirksames nationales Nitrat-Aktionsprogramm auf den Weg gebracht werden soll. Letztlich kann es nur dann erfolgreich sein, wenn damit eine Verminderung der Nitrateinträge verbunden ist.“