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10. Sektorgutachten Energie der Monopolkommission

Wettbewerb hat sich gut entwickelt: Misstrauen wenig begründet

Anlässlich des 10. Sektorgutachtens Energie der Monopolkommission gemäß §62 EnWG hat der BDEW eine erste Einschätzung zu den Themen Fernwärme und Elektromobilität vorgenommen.

  • Bedeutung der Fernwärme steigt
  • Preistranzparenzplattform weiterentwickeln
  • Kartellrechtliche Aufsicht hat sich bewährt

Grundsätzlich hat sich der Wettbewerb auf dem deutschen Energiemarkt sehr gut weiterentwickelt. Auch im europäischen Vergleich zeigt sich, dass Deutschland gegenüber anderen EU-Mitgliedstaaten nicht nur weiter Boden gut gemacht hat, sondern an vielen Stellen als Referenzmarkt angesehen werden darf. Die mit dem energiewirtschaftlichen Umbau verbundenen Änderungen für den Wettbewerb auf den Energiemärkten stellen jedoch eine besondere Herausforderung dar.

Bedeutung der Fernwärme steigt

„Die Wärmewende ist im vollen Gange. Fernwärme wird und muss dabei eine zentrale Rolle für eine volkswirtschaftlich effiziente Transformation der Wärmeversorgung spielen. Zentrales Anliegen der Versorgungsunternehmen ist die Planungs- und Investitionssicherheit für die notwendige Dekarbonisierung der Wärmeversorgung“, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Es ist zu erwarten, dass es im Zuge der kommunalen Wärmeplanung zu einem Aus- und Neubau sowie einer Verdichtung von Wärmenetzen kommt. Dies erfordert hohe Investitionen der Versorgungsunternehmen, die diese umfassend planen und vielfach in Angriff genommen haben. Deshalb wundern wir uns über pauschalierte Aussagen zu einer ‚monopolistischen Ausbeutung‘ von Kundinnen und Kunden und halten die Wärmewende voranzubringen für unangemessen und wenig zielführend“, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Wir unterstützen die Auffassung der Monopolkommission, die Preistransparenz für Endkundinnen und –kunden weiterzuentwickeln. Dafür bietet seit über einem Jahr die Preistransparenzplattform für Wärmenetze eine gute Grundlage. Wir teilen die Auffassung der Monopolkommission hingegen nicht, dass durch die wachsende Bedeutung der Fernwärme im Zuge der Dekarbonisierung auch die Möglichkeiten der Unternehmen zum Missbrauch von Marktmacht steigen. Wir können beispielsweise keinen abnehmenden Systemwettbewerb durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erkennen. Eine Price-Cap-Regulierung als Option zur Vermeidung hoher Fernwärmekosten ist aus unserer Sicht generell nicht der richtige Ansatz. Dieser würde zukünftige Entwicklungen zu stark pauschalisieren und das Risiko bergen,  lokal womöglich nicht realisierbare Preise festzulegen.

„Als wesentlich sinnvoller betrachten wir den bereits bestehenden Ansatz zur Vermeidung missbräuchlich hoher Preise durch die kartellrechtliche Preisaufsicht in der jetzigen Form, der sich auch bereits bewährt hat. So ist deutlich hervorzuheben, dass sämtliche der zuletzt durchgeführten Untersuchungen der Kartellämter gezeigt haben, dass es keine Hinweise auf ein flächendeckend überhöhtes Preisniveau im Fernwärmesektor oder strukturelle Wettbewerbshindernisse gibt. Soweit in Einzelfällen Maßnahmen und Missbrauchsverfahren erforderlich waren, haben diese auch zu entsprechenden Preissenkungen geführt. Das belegt, dass es eine funktionierende Kontrolle der Fernwärmepreise gibt“, erklärt Kerstin Andreae. 

Die Vorschläge der Monopolkommission für eine weitreichende Regulierung des Drittzugangs für Wärmenetze lehnt der BDEW ab. Für die Gewährleistung des Drittzugangs genügt der derzeitige rechtliche Rahmen. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) räumt Dritten grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu Fernwärmenetzen ein. Auf dieser Grundlage werden aktuell auch Drittzugänge realisiert. Unter welchen Bedingungen ein möglicher Zugang erfolgen kann, bedarf dabei stets einer Einzelfallprüfung, bei der jeweils die unternehmensspezifischen Rahmenbedingungen zu bewerten sind.

Elektromobilität

Der BDEW begrüßt die Einschätzung der Monopolkommission, dass ein wettbewerblicher, marktgetriebener Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität zu den besten Ergebnissen führt. Der Wettbewerb sorgt für Innovation, Effizienz und Kundennähe – zentrale Voraussetzungen für den Erfolg der Elektromobilität in Deutschland.

Seit 2019 ist die Anbieterkonzentration im Markt für Ladeinfrastruktur kontinuierlich und deutlich rückläufig. Inzwischen bewegen sich die Marktanteile in der Regel auf unterkritischen Werten. Der Trend zeigt klar: Der Wettbewerb nimmt bundesweit zu. Eine gemeinsame Betrachtung von Normal- und Schnellladern würde diesen Trend noch klarer herausarbeiten.

Positiv sehen wir die Einschätzung, dass die staatlichen Aktivitäten für den Aufbau von Lkw-Ladehubs entlang der Bundesautobahnen auf das Notwendige begrenzt werden sollten. Eine Ausschreibung der Flächen würde reichen und dem Staat sogar Geld bringen, anstatt eigene Ladehubs zu bauen. Entscheidend ist es, wettbewerbliche Strukturen zu fördern und unnötige Markteingriffe zu vermeiden. Zu Recht verweist die Monopolkommission darauf, dass es dafür geeignetere Ansätze gibt, als neue regulierte Modelle zu diskutieren. Von zentraler Bedeutung bleibt der verbesserte Zugang zu geeigneten Flächen, um Skaleneffekte beim Ausbau zu ermöglichen und die Kosten zu senken. Auch vereinfachte und beschleunigte Genehmigungsverfahren sind hier essenziell.

Eine Markttransparenzstelle kann einen Beitrag zur Transparenz leisten. Wichtig ist jedoch, dass diese unbürokratisch umgesetzt wird. Eine europäische Lösung auf Basis bestehender Marktstandards wäre schneller und kostengünstiger realisierbar gewesen als nationale Sonderwege zu gehen.

Wenig verständlich ist, warum die Monopolkommission nicht den Widerspruch zwischen dem seit Jahren vorauslaufenden Ausbau des Ladeangebots und der gleichzeitigen Forderung nach niedrigeren Ladepreisen thematisiert. Eine geringe Auslastung der Säulen – als Folge des proaktiven Ausbaus – führt zwangsläufig dazu, dass die Fixkosten auf weniger Ladevorgänge verteilt werden. Dies ist kein Zeichen ineffizienter Marktstrukturen, sondern vor allem einer zu geringen Nachfrage.

„Ich teile die Einschätzung der Monopolkommission, dass der Wettbewerb der beste Motor für eine erfolgreiche, bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur ist. Entscheidend bleibt, weiter faire und stabile Rahmenbedingungen für Skalierung, Kosteneffizienz und Innovation zu gewährleisten“, erklärt Kerstin Andreae.

Hintergrund Fernwärme

Es gibt weder ein europäisches noch nationales Fernwärme-Verbundnetz, wo etwa durch Börsen ein Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage hergestellt werden könnte. Die strukturellen Besonderheiten und die Heterogenität der Fernwärmeversorgung stehen dem sogar entgegen.

Anders als bei der Gas- und Stromversorgung über bundesweit verknüpfte Netze erfolgt die Fernwärmeversorgung nur durch ein lokal begrenztes Netz. Die Fernwärmeerzeugung und regionale Versorgung der Kunden erfolgen regelmäßig über ein integriertes Unternehmen, das entlang der gesamten Wertschöpfungskette ein optimiertes System aufbauen kann.

Mangels Vermaschung mit anderen Netzen können zusätzlich eingespeiste Mengen nicht ohne Weiteres weitergegeben werden. Fernwärmenetze sind in der Regel als in sich geschlossene Kreislaufsysteme konzipiert und weisen nur eine begrenzte Kapazität auf. Vor- und Rücklauf hängen dabei unmittelbar zusammen. Es besteht kein überregionales Verbundnetz und auch kein übergeordneter Handelsmarkt, in dem überschüssige Mengen abgesetzt werden könnten. Eine Öffnung der Fernwärmenetze für

Dritte wird daher, bei gleichzeitig eigener Wärmeerzeugung – anders als im Strom- oder Gassektor – sehr schnell auf natürliche Grenzen stoßen.

Eine stärkere Dezentralisierung der Wärmeerzeugung in Wärmenetzen durch Dritte, die nicht Wärmenetzbetreiber oder -versorger sind, wird im Rahmen der Wärmewende zunehmen. Diese Verschiebung stellt sich zunehmend ein. Aufgrund der Definitionen für klimaneutrale Wärme und die faktische Quotenregelung im Wärmeplanungsgesetz (WPG) müssen bisher ungenutzte Wärmequellen in großem Ausmaß erschlossen werden.

Siehe auch unsere Stellungnahme.

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