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§41 BSIG: Praxisgerechte Lösung für Energiebranche notwendig

BDEW und VKU fordern dringende Anpassungen: Bürokratie abbauen, Versorgung sichern.

Der §41 BSIG nach NIS-2-UmsuCG sieht vor, den Einsatz kritischer IT-Komponenten von nicht-vertrauenswürdigen Herstellern untersagen zu können. BDEW und VKU unterstützen die sicherheitspolitischen Ziele des §41 BSIG, lehnen jedoch die aktuelle Ausgestaltung ab. Die vorgesehenen Anzeige- und Prüfverfahren bzgl. des Einsatzes kritischer Komponenten sind für die Energiebranche ungeeignet, führen zu hoher Bürokratie, Rechtsunsicherheit und steigenden Energiekosten. Zudem gefährden sie Netzausbau, Digitalisierung und Wettbewerbsfähigkeit. Rückwirkende Verbote kritischer Komponenten bergen zudem erhebliche Risiken für Versorgungssicherheit und Investitionen. BDEW und VKU fordern deshalb: Abschaffung oder Vereinfachung des Verfahrens, Bestandsschutz, risikobasierte Prüfungen statt pauschaler Rückbaupflichten sowie klare Übergangs- und EU-weit harmonisierte Regelungen. Nur so kann Cybersicherheit gestärkt werden, ohne Energiewende und Versorgungssicherheit zu gefährden.

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