Der BDEW nimmt zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes und des GAP-InVeKoS-Gesetzes Stellung und erkennt das Ziel an, landwirtschaftliche Betriebe und Verwaltungen von vermeidbarem bürokratischem Aufwand zu entlasten und die Verfahren der Gemeinsamen Agrarpolitik praxistauglicher auszugestalten. Allerdings dürfen Vereinfachungen nicht zu Lasten des vorsorgenden Gewässer-, Boden- und Ressourcenschutzes gehen. Die Konditionalitätsregelungen der GAP leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Grund- und Oberflächengewässern sowie der Trinkwasserressourcen. Vor dem Hintergrund weiterhin bestehender Belastungen, insbesondere durch Nitrat und Eutrophierung, müssen Mindeststandards, Vollzugsmöglichkeiten und Datengrundlagen erhalten bleiben.
Kritisch zu bewerten ist die vorgesehene Fiktion der Erfüllung der GLÖZ-Standards 1 sowie 3 bis 7 für vollständig ökologisch wirtschaftende Betriebe und Betriebe in Umstellung. Zwar leisten Öko-Betriebe einen Beitrag zu ressourcenschonender Landwirtschaft, die Regelung darf jedoch nicht dazu führen, dass gewässerschutzrelevante Anforderungen an Bodenbedeckung, Erosion, Fruchtwechsel, Dauergrünland und Randstreifen faktisch abgeschwächt werden. Für Betriebe in Umstellung ist sicherzustellen, dass die Regelung nicht zur Umgehung von Schutzmechanismen genutzt wird.
Auch die geplante Ausnahme von Kontrollen und Sanktionen bei GLÖZ 7 für Betriebe bis 30 Hektar sollte nicht zu einem Verlust an Vollzugswissen führen. Vereinfachung sollte vorrangig durch digitale, risikoorientierte und fachübergreifend nutzbare Verfahren erreicht werden. Die geplanten Paludikultur-Regelungen sind zu unterstützen, solange sie mit einer klaren fachlichen Auslegung verbunden sind. Der Informationsaustausch mit Fachüberwachungsbehörden sollte verbindlich, klar geregelt und insbesondere für sensible Einzugsgebiete nutzbar ausgestaltet werden.