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EU-Trinkwasserrichtlinie und Öffentlichkeitsarbeit

Der BDEW unterstützt seine Mitgliedsunternehmen dabei, Werbung, PR und Berichte wettbewerbsrechtlich sicher zu gestalten

In der RICHTLINIE (EU) 2020/2184 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16.Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung), Amtsblatt der Europäischen Union L 435,1-62, vom 23.12.2020, im Folgenden als „die neue EU-Trinkwasserrichtlinie“ bezeichnet, sind erstmals Regelungen zum Zugang zu Wasser und zur Förderung von Trinkwasser vorgesehen. Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie muss bis zum 12. Januar 2023 in deutsches Recht umgesetzt werden.

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