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Öffentliche BDEW Anwendungshilfe zum „EEG-Umlage-Entlastungsgesetz

Der BDEW stellt mit dieser Anwendungshilfe eine Praxishilfe für alle Branchenteilnehmer im Sinne einer einheitlichen und möglichst einfachen Umsetzung der kurzfristigen Änderungen bei der EEG-Umlage zur Verfügung.

Sie enthält Hinweise für Netzbetreiber und Umlageschuldner, welche Anforderungen die gesetzlichen Anpassungen mit sich bringen und wie in der Praxis damit umgegangen werden kann.

Der Entwurf des „Gesetzes zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage“ (EEG-Umlage-Entlastungsgesetz) sieht die Absenkung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 auf null vor. Die Vertriebe werden verpflichtet, diese Absenkung mit wenigen Ausnahmen an die Verbraucher weiterzureichen. Nach aktuellem Stand wird der Bundesrat den Gesetzesbeschluss des Bundestages in seiner Plenarsitzung am 20. Mai 2022 behandeln. Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen mit marginalen Änderungen durch die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am 28. April 2022 beschlossen.

In seiner Stellungnahme und in der Anhörung des Bundestag-Ausschusses für Klimaschutz und Energie am 6. April 2022 hat sich der BDEW für eine abwicklungsfreundliche und rechtssichere Umsetzung der Änderungen im EEG und EnWG eingesetzt.

Für BDEW-Mitgliedunternehmen steht eine erweiterte Anwendungshilfe im BDEW-Plus-Bereich zur Verfügung. (Log-in erforderlin). 

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