Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat am 9. Juli 2025 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts veröffentlicht, mit dem die EU-Richtlinie 2023/263 in nationales Recht umgesetzt werden soll (EU-Umsetzungsfrist bis 19.06.2026).
Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem die Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion bei Online-Verträgen vor (§ 356a BGB-E) vor. Danach ist auf der Online-Schnittstelle eine Schaltfläche mit der Beschriftung „Vertrag widerrufen“ vorzuhalten, mit dem der Verbraucher auf einfache Art und Weise den Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen kann. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Eingang der Widerrufserklärung unverzüglich zu bestätigen. Die Regelung soll am 19. Juli 2026 in Kraft treten.