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BDEW-Stellungnahme zur Umsetzung der RED III im Bereich Bioenergie

Novelle der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV)

Mit der geplanten Novelle der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) setzt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) in nationales Recht um.

Mit der Novelle werden die europarechtlichen Anforderungen an die Nachhaltigkeit sowie die Vorgaben zur Treibhausgas-Einsparung als Voraussetzung für die Förderung der Nutzung von Biomasse zur Stromerzeugung und Biokraftstoffherstellung angepasst. Der Entwurf zielt außerdem darauf ab, die Betrugsprävention entsprechend den im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen im Rahmen der national rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu verbessern. Der BDEW fordert in seiner Stellungnahme eine praxisgerechte Umsetzung sowie Bürokratieabbau und eine Vereinfachung der Registerlandschaft für Biogas und /-methan.

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