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BDEW zu EU-Umweltomnibus: Verwaltungsvereinfachung im Fokus

BDEW fordert praxisgerechtes EU-Umweltrecht: Schutz wahren, Bürokratie reduzieren, Investitionen in Klimaschutz fördern.

Die Europäische Kommission hat am 22. Juli 2025 eine Stakeholder-Konsultation („Call for Evidence“) für die Initiative „Simplification of administrative burdens in environmental legislation“ eingeleitet. Im Einklang mit dem Engagement der Europäischen Kommission zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für europäische Unternehmen und Behörden verfolgt diese Initiative das Ziel, die administrativen Anforderungen im Umweltbereich – insbesondere in den Bereichen Abfall, Produkte und industrielle Emissionen – zu vereinfachen und verschlanken.

Der Bundesverband der Energiewirtschaft – BDEW e.V. vertritt die Interessen von mehr als 2000 Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft in Deutschland, die von vielen umweltrechtlichen Regelungen der EU insbesondere als Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen und darüber hinausreichender Energieinfrastruktur wie Erneuerbare Energien Anlagen, Energienetze und Energiespeicher betroffen sind.

Zusammenfassung der Kernforderungen des BDEW

Der BDEW setzt sich für ein schlankes und praxisgerechtes Umweltrecht ein, das hohe Schutzziele wahrt und gleichzeitig unnötige bürokratische Belastungen vermeidet. Ein solches Regelwerk muss den Anforderungen des Umweltschutzes ebenso gerecht werden wie den praktischen Realitäten der Unternehmen. Überregulierung und komplexe Verwaltungsverfahren binden wertvolle Ressourcen, die besser in die Umsetzung von Investitionen in Klimaschutz, erneuerbare Energien und Versorgungssicherheit fließen sollten. Ziel ist es daher, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Erhaltung eines hohen Schutzniveaus für Umwelt und Natur effizienter machen. 

Im Mittelpunkt steht dabei ausdrücklich nicht die Absenkung materieller Umweltstandards. Umwelt- und Klimaschutz sind zentrale Anliegen der Branche. Vielmehr geht es darum, bestehende Regelungen kritisch zu hinterfragen und auf ihre Verhältnismäßigkeit, Praxistauglichkeit und Wirksamkeit hin zu überprüfen. Erleichterungen können insbesondere dort ansetzen, wo 
• mehrfache Sicherungsmechanismen ohne erkennbaren Mehrwert bestehen, 
• die gleichen Ziele mit weniger aufwendigen Verfahren oder Instrumenten erreicht werden können, oder 
• bestehende Regelungen in der Praxis ihre Zweckmäßigkeit nicht entfalten. 

Ebenso sollten Chancen genutzt werden, gleichwertige oder sogar bessere Maßnahmen einzusetzen, die keinen zusätzlichen bürokratischen oder finanziellen Aufwand verursachen. Wichtig ist zudem sicherzustellen, dass die Richtlinien untereinander kongruent sind, d. h. sie dürfen sich nicht widersprechen.

Damit wird deutlich: Es geht nicht um weniger Umweltschutz, sondern um eine intelligentere, wirksamere und ressourcenschonendere Regulierung.

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