Die Bundesnetzagentur veröffentlichte im September 2025 ein Gutachten nebst Begleitschreiben in Vorbereitung auf den für Dezember 2025 geplanten Festlegungsentwurf zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung im Rahmen des „NEST“-Prozesses.
Das Gutachten beschreibt, wie die „Energiewendekompetenz“ von Stromverteilnetzbetreibern künftig anhand von drei Kennzahlen gemessen werden soll:
- realisierte EE-Netzanschlüsse im Verhältnis zu qualifizierten Erneuerbaren-Anschlussbegehren;
- realisierte Netzanschlüsse im Verhältnis zu allen qualifizierten Anschlussbegehren für energiewenderelevante Verbrauchseinrichtungen und Speicher;
- Netzanschlussdauer
Darüber hinaus ist die Einführung eines netzbetreiberindividuellen sowie eines deutschlandweiten Digitalisierungsindizes als Transparenzmaßnahme vorgesehen. Die Gutachter schlagen zudem ein komplexes finanzielles Anreizsystem vor, das insbesondere auf dem CO2-Einsparpotenzial der von den VNB neu angeschlossenen Anlagen beruht und – mittels separater Festlegung – frühestens ab der fünften Regulierungsperiode (Beginn 2029) gelten würde.
Grundsätzlich befürwortet der BDEW das Ziel, die Transformationsleistung der Netzbetreiber im Rahmen der Energiewende stärker sichtbar zu machen und zu belohnen. In seiner Stellungnahme übt der Verband jedoch detaillierte Kritik an der Datengrundlage des Gutachtens sowie an den Vorschlägen für die Kennzahlen und das Anreizsystem. So ist umfassend zu prüfen, ob der mit dem neuen Regulierungsinstrument verbundene erhebliche Bürokratieaufbau in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stünde.