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BNetzA-Orientierungspunkte Netzentgeltkomponenten

BDEW fordert wirksamen Kapazitätspreis und klare Linie bei neuen Entgeltkomponenten

Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 20. November 2025 Orientierungspunkte zu zukünftigen Netzentgeltkomponenten als Teil des Prozesses zur Weiterentwicklung der allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes, GBK-25-01-1#3) vorgelegt. Die Orientierungspunkte wurden im Rahmen von zwei Expertenaustauschen am 02. und 19. Dezember 2025 vorgestellt und diskutiert. Grundsätzlich unterscheidet die BNetzA in Netzentgeltkomponenten mit Finanzierungs- und Netzentgeltkomponenten mit Anreizfunktion. Für die heutigen leistungsgemessenen Kunden soll ein Kapazitätspreis in Kombination mit drei verschiedenen Arbeitspreisen eingeführt werden. Die heute nicht leistungsgemessenen Kunden sollen weiterhin über einen Grund und einen Arbeitspreis abgerechnet werden. 

Mit den angekündigten Expertenaustauschen scheint die BNetzA zwar eine klare Struktur im Vorgehen zu haben, ist aber in ihren Überlegungen und Orientierungspunkten nicht stringent und stellt bspw. Speicherentgelte und Erzeugungsentgelte bereits jetzt in den Raum, ohne sich über eine grundsätzliche Einführung geäußert zu haben. Hier bedarf es eines klaren Prozesses, der dann auch von der BNetzA eingehalten werden sollte. Die Einführung eines Kapazitätspreises begrüßt der BDEW vom Grundsatz her. In der aktuellen Ausgestaltung erzielt dieser jedoch keine Wirkung. Der BDEW hat eine alternative Ausgestaltung eines Kapazitätspreises erarbeitet, die er als Alternative zum BNetzA-Modell aus den Orientierungspunkten vorschlägt. Im Zielmodell sollten alle Kunden, die über ein intelligentes Messsystem verfügen in die Kapazitätspreis-Systematik überführt werden. Hierfür sollte eine schrittweise Einführung in den 2030er Jahren vorgesehen werden. 

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