Der BDEW begrüßt die von der Europäischen Kommission angestoßene Überarbeitung der technischen Prüfkriterien und der Do-No-Significant-Harm-(DNSH)-Kriterien grundsätzlich. Zugleich macht die Stellungnahme deutlich, dass die EU-Taxonomie ihre investitionslenkende Funktion für die Transformation zur Klimaneutralität nur dann wirksam erfüllen kann, wenn die Anforderungen rechtssicher, verhältnismäßig und praxistauglich ausgestaltet sind.
Im Mittelpunkt der Stellungnahme steht insbesondere die Forderung, geänderte Taxonomiekriterien nicht verpflichtend rückwirkend auf laufende Berichtsjahre oder bereits finanzierte Investitionen anzuwenden. Darüber hinaus spricht sich der BDEW dafür aus, unklare oder zu enge DNSH-Vorgaben nachzuschärfen, bestehende Verweise auf etablierte EU-Regelwerke wie die Renewable Energy Directive beizubehalten und den Anwendungsbereich bei Wasserstoff- und Gasinfrastrukturen nicht unangemessen zu verengen. Ziel ist eine EU-Taxonomie, die Transformationspfade realistisch abbildet und Investitionen in erneuerbare und CO₂-arme Technologien nicht durch unnötige Auslegungsunsicherheiten erschwert.
Zudem enthält die Stellungnahme konkrete Vorschläge für eine praxistaugliche Ausgestaltung von Erdgas als Übergangsaktivität in der EU-Taxonomie. Im Fokus stehen klarere und unionsweit einheitliche Nachweis- und Prüfvorgaben, realistische Fristen für Genehmigung und Umstellung, eine sachgerechte Ausgestaltung der Emissionspfade sowie eine stärkere Berücksichtigung des Transformationsbeitrags von Gas- und Wasserstoffinfrastrukturen. Der BDEW weist außerdem darauf hin, dass einzelne Anforderungen für hocheffiziente gasbasierte KWK derzeit kumulativ kaum erfüllbar sind und auch die Taxonomie-KPIs, insbesondere der CapEx-KPI, vor Verzerrungen geschützt werden sollten.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie im Download-Bereich.