Die nachfolgende Stellungnahme ist als Ergänzung zu der Stellungnahme des BDEW vom 14. März 2025 zu Tenor und Erwägungen zur Festlegung RAMEN zu verstehen. Die hier enthaltenen Anmerkungen beziehen sich auf für den BDEW neue, mit der Entwurfsfassung der Festlegung aufgeworfene Fragestellungen oder haben einen ergänzenden, konkretisierenden Charakter.
Die grundsätzlichen Positionen und vorgetragenen Argumente des BDEW, wie sie in der Stellungnahme vom 14. März 2025 dargelegt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.