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Gasversorgungssicherheit - Strategische Reserve zur Absicherung

Absicherung von akuten Krisenfällen und unvorhersehbaren Extremereignissen sichert Handlungsfähigkeit und macht Deutschland resilienter.

Die geltenden Regelungen zu Gasspeicherfüllstandsvorgaben laufen Ende März 2027 auf nationaler bzw. im Dezember 2027 auf europäischer Ebene aus. Der rechtliche Rahmen für danach muss in diesem Jahr kosteneffizient und sicher gestaltet werden. Seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine hat sich die Versorgungssituation grundlegend verändert: Norwegen ist - mit großer Zuverlässigkeit - der größte und wichtigste Lieferant, Importe aus einer Reihe weiterer Länder über Pipelines und per LNG. Damit geht auch eine fundamentale Änderung der Gasflüsse im Netz und der Speichernutzung einher; die Einbindung in den globalen Gasmarkt ist wesentlich stärker. Und diese „neue Normalität“ ist auch sicherheits- und geopolitisch geprägt.

Gasspeicher sind ein wesentlicher Bestandteil der Energieinfrastruktur und tragen zur Bezahlbarkeit, Stabilität und Sicherheit der Energieversorgung bei. Ein stabil funktionierender Markt ist die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung.  Die Marktkräfte und bestehenden Verpflichtungen kommen jedoch an ihre Grenzen, wenn unerwartete Risiken sich materialisieren und externe Schocks auftreten. Angesichts der geo- und sicherheitspolitischen Risiken und Unwägbarkeiten sind Ausfälle von Infrastrukturen oder Liefermengen nicht mehr undenkbar. Und natürlich ist es Aufgabe des Staates, das gewünschte Versorgungssicherheitsniveau zu definieren und zu entscheiden, wer die Kosten trägt.

Die Bereitstellung von öffentlichen Gütern wie umfassender Versorgungssicherheit in seltenen Extremereignissen ist Staatsaufgabe. Ein staatlicher Eingriff muss dabei grundsätzlich auf ein konkretes Ziel mit präzise formulierten Einsatzregeln ausgerichtet sein. Die Schaffung einer strategischen Gasspeicherreserve ist daher zur Absicherung von akuten Krisenfällen und unvorhersehbaren Extremereignissen ein sinnvolles Instrument. Sie sichert Handlungsfähigkeit und macht Deutschland resilienter. Eine strategische Speicherreserve darf jedoch ausschließlich zur Sicherung der physischen Versorgung eingesetzt werden und nicht zur gezielten Dämpfung von Preisspitzen. Sie muss auf Notfallsituationen beschränkt sein und ihr Einsatz darf nur so erfolgen, dass Marktverzerrungen vermieden werden und der Markt seiner Verantwortung für die Versorgungssicherheit gerecht werden kann. Bei der Dimensionierung müssen die erwartbaren direkten und indirekten Kosten berücksichtigt werden. 

Das BDEW-Positionspapier „Konzept Gasversorgungssicherheit und Weiterentwicklung Instrumente - Absicherung für akute Notfallsituationen und Extremereignisse“ mit Analyse der Rahmenbedingungen und Lösungsoptionen sowie Handlungsempfehlung zur Schaffung einer strategischen Reserve für die genannten Absicherungsfälle steht hier zum Download bereit.

Für die konkrete Ausgestaltung einer strategischen Reserve in Hinblick auf Quantifizierung, Auswahl, Befüllung, Finanzierung und Freigabemechanismus erarbeitet der BDEW derzeit Vorschläge. Darüber hinaus ist auch die Situation der Gasspeicher mit den Fragen eines wirtschaftlichen Betriebs und zukünftig erforderlichen Speicherkapazitäten von hoher Relevanz. Auch hierzu wird der BDEW Analyse und Empfehlungen für einen konsistenten und langfristigen Rahmen für Gasspeicher vorlegen.

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