Ein Inkrafttreten des neuen GMG zum 1. Juli 2026 ist sehr ambitioniert, bedenkt man, dass sich die Branche mit ihren Prozessen, Berechnungen und Nachweisen darauf einstellen muss. Deshalb sollte der Gesetzgebungsprozess sehr zeitnah abgeschlossen werden und die Umsetzung einfach und praxisorientiert erfolgen. Wichtig ist zudem, zeitnah einen konkreten Gesetzesvorschlag vorzulegen, damit angemessen viel Zeit für eine umfassende Konsultation der Branche gewährleistet ist.