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Stellungnahme zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes

Der BDEW bezieht Stellung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich.

Der BDEW adressiert in seiner Stellungnahme die folgenden Kernforderungen:

  • Eine Energie- und Wärmepolitik aus einem Guss: Bei der Reform des GEG, mit dem GModG-E und der Umsetzung der EPBD auch die Frage der zukünftigen Förderung, die Weiterentwicklung der kommunalen Wärmeplanung, die Weiterentwicklung der Gasnetze sowie die Novellierung des Rechtsrahmens für die Fernwärme zusammengedacht werden.
  • Weder volkswirtschaftlich noch betriebswirtschaftlich machen lokal konkurrierende Mehrfach-Infrastrukturen Sinn. Diese gilt es zu vermeiden. Die kommunale Wärmeplanung soll dafür im zukünftigen Energiesystem eine zentrale Steuerungsfunktion übernehmen.
  • Der BDEW begrüßt, dass das energiewirtschaftliche Dreieck aus Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz im Gebäudebereich im GModG-E mehr Berücksichtigung findet. Allerdings müssen sich die Regelungen im GModG-E daran messen inwieweit die Klimawirkung in ausreichendem Maße auf die klimapolitischen Ziele einzahlen. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass ein level-playing-field zwischen den elektrischen Wärmeerzeugungsmethoden, insb. der Wärmepumpe und der Fern-/Nahwärme besteht. Hier kommt der Evaluation nach § 9a GModG-E eine entscheidende Rolle zu.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie im Download-Bereich.

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