Der BDEW begrüßt den Gesetzentwurf ausdrücklich. Dies betrifft insbesondere die zielgerichtete und ambitionierte Weiterentwicklung des bestehenden Treibhausgasquotenhandels, die ambitionierte Fortschreibung der Anforderungen bis zum Jahr 2040 sowie das Beibehalten des Zusammenspiels von Effizienzfaktoren und Mehrfachanrechnungen für bestimmte Erfüllungsoptionen mindestens bis zum Jahr 2030.
Der Gesetzentwurf enthält zudem eine Reihe wichtiger Regeln zur Eindämmung von Betrug mit Biokraftstoffen und die Verschärfung von Kontrollinstrumenten. Diese Regelungen sind nachdrücklich zu begrüßen und müssen dringend beibehalten werden, um potenziellen Betrug mit THG-Minderungen im Kraftstoffbereich wirksam zu unterbinden und den THG-Quotenmarkt zu stabilisieren.
Für die weiteren Beratungen betont der BDEW zudem:
- Es ist ein Prüfauftrag für die Bundesregierung für eine technologieoffene Überprüfung und ein Monitoring zu der Entwicklung der Erfüllungsoptionen und der Mehrfachanrechnungen für die Verpflichtungsjahre nach 2030 aufzunehmen mit dem Ziel, die Vorgaben an die Treibhausgasreduktion an das Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 auszurichten.
- Es bedarf für den Zeitraum 2027 bis 2029 einer Übergangsregelung für die Übertragung der Übererfüllung aus den Jahren 2024, 2025 und 2026.
- Zur Unterstützung des Wasserstoffhochlaufs bedarf es – wie auch vom Bundesrat gefordert – einer über den Gesetzentwurf hinausgehenden Anhebung der Mindestquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs.
- Zur Betrugsprävention im Bereich Elektromobilität bedarf es einer weitergehenden Digitalisierung der Antragsverfahren und einer Kompetenzerweiterung des Umweltbundesamtes.
- Der Mindestanteil an fortschrittlichen Biokraftstoffen sollte deutlich angehoben werden
- Die Beendigung der Doppelanrechnung für über den Mindestanteil an fortschrittlichen Biokraftstoffen hinaus in Verkehr gebrachte fortschrittliche Biokraftstoffe ist mit Ausnahmen zu unterstützen.