Der BDEW begrüßt grundsätzlich die im Eckpunktepapier vorgesehenen Anpassungen des TKG zur Beschleunigung des Glasfaser- und Mobilfunkausbaus. Allerdings ist aus unserer Sicht eine stärkere Orientierung an den Vorgaben des Koalitionsvertrages sowie eine unbürokratische Umsetzung der Gigabit-Infrastrukturverordnung notwendig. Bürokratieabbau und die Reduzierung von Meldepflichten sind bislang nur unzureichend erkennbar. Zudem fordern wir erweiterte Versagungsoptionen beim Infrastrukturzugang sowie Einschränkungen der Datenlieferungspflichten zu sicherheitskritischen Infrastrukturen.
Für den Glasfaserausbau auf Netzebene 4 sind praxisnahe Regelungen wie ein diskriminierungsfreier Zugang, angemessene Fristen, geringe Bürokratie und finanzielle Anreize erforderlich. Darüber hinaus sollten Maßnahmen zur Nachfrageförderung sowie ein kostendeckendes Glasfaserbereitstellungsentgelt vorgesehen sein.
Positiv bewerten wir die geplanten Beschleunigungsmaßnahmen bei Genehmigungs- und Anzeigeverfahren. Eine Priorisierung von Stromanschlüssen für Mobilfunkmasten lehnen wir hingegen ab. Kritisch sehen wir zudem eine Ausweitung der Transparenzpflichten im Infrastrukturatlas, da dadurch die Sicherheit kritischer Infrastrukturen gefährdet würde. Hier braucht es ein umfassendes Sicherheits- und Zugriffskonzept, Anpassungen bei den Datenlieferungspflichten sowie eine dezentrale Datenspeicherung.