Wichtigste Änderungen sind die Anhebung der Grenze zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen von 7,5 GWh auf 23,6 GWh Jahresendenergieverbrauch sowie die Umstellung der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudit von Unternehmensgröße (KMZU/Nicht-KMU) auf den Jahresendenergieverbrauch, Unternehmen ab 2,77 GWh Jahresendenergieverbrauch müssen zukünftig alle 4 Jahre ein Energieaudit durchführen, wenn sie kein Energiemanagementsystem installiert haben. Die Novelle ist überfällig, die Frist zur Umsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie war am 11. Oktober 2025 abgelaufen.
BDEW-Positionen im Überblick:
- Grundsätzlich begrüßt der BDEW die Anhebung der Verpflichtungsgrenzen auch als Schritt zu weniger Bürokratie für die Unternehmen
- Auch Unternehmen, die zukünftig keine Managementsysteme mehr einführen müssen, werden trotzdem auf Effizienzpotenziale überprüft über die regelmäßigen Energieaudits
- Erneut sind die Anforderungen von Unternehmen der kritischen Infrastruktur nicht berücksichtigt, angesichts veränderter Sicherheitslagen muss hier nachgebessert werden
- Der BDEW kritisiert die Einführung eines Prinzips Energieeffizienz zuerst insbesondere für Investitionen in energiewirtschaftliche Systeme als zusätzliche, überflüssige Bürokratie, Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit dürfen hinter Energieeffizienz nicht zurückstehen.
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