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BDEW äußert sich zum BNetzA-Festlegungsentwurf „MARGIT 2024“

Am 15. März 2023 hat der BDEW seine Stellungnahme zum Festlegungsentwurf „MARGIT 2024“ (BK9-22/612) fristgerecht bei der BNetzA eingereicht.

Grundlage dieses Verfahrens ist der europäische Netzkodex für harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (NC TAR). Der Festlegungsentwurf MARGIT 2024 gibt Berechnungsfaktoren vor, die auf die Entgeltbildung von Fernleitungsnetzbetreibern im Kalenderjahr 2024 Einfluss nehmen. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere Multiplikatoren für unterjährige Kapazitätsprodukte, Abschläge für unterbrechbare Kapazitäten und der im vergangenen MARGIT-Verfahren erstmalig eingeführte Rabatt an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen.

Im Rahmen dieses Konsultationsverfahrens weist der BDEW in seiner Stellungnahme unter anderem darauf hin, dass mit der Umstellung von einzelnen Netzgebieten von L- auf H-Gas sich möglicherweise eine erhöhte und nicht auf Basis eines Vergangenheitszeitraums ableitbare Unterbrechungswahrscheinlichkeit im L-Gas-Netz ergibt und es daher sachgerechter ist, auch im L-Gas-Netz einen höheren Sicherheitsabschlag als 10 Prozentpunkte anzuwenden.

Darüber hinaus sollten bei der Kapazitätsüberlassung die Multiplikatoren nach Auffassung von BDEW erhalten bleiben; eine entsprechende Klarstellung seitens der Behörde wurde vom BDEW angeregt. Des Weiteren hat der BDEW auf die Diskrepanz zwischen den langfristigen und kurzfristigen Kapazitätsprodukten in seiner Stellungnahme hingewiesen.
 

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