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BDEW legt Stellungnahme im Vorfeld der geplanten Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) vor

Am 18. Dezember 2019 hat der Bund-Länder-Vermittlungsausschuss eine Anhebung des geplanten CO2-Preispfades sowie eine stärkere Absenkung der EEG-Umlage zum Ausgleich der stärkeren Belastung der Verbraucher vereinbart. Für die Anhebung des CO2-Preises muss das BEHG im Frühjahr 2020 novelliert werden.  Die anstehende Änderung des BEHG sollte aus Sicht des BDEW zum Anlass genommen werden, noch eine Reihe von Korrekturen im Gesetz vorzunehmen. Der BDEW schlägt in seiner Stellungnahme Klarstellungen zur Nichtanwendbarkeit des BEHG auf Klärschlamm, Abfälle, Biogas und Ausgleichsenergie vor. Außerdem muss in das Gesetz unbedingt eine Übergangsregelung für Festpreisverträge bei direkten Gaslieferbeziehungen aufgenommen werden und eine Möglichkeit des Ausgleichs indirekter Belastungen von hocheffizienter KWK-Stromerzeugung vorgesehen werden.

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