Die BNetzA hat am 24. Mai 2019 ein Festlegungsverfahren vornehmlich zur
Verlängerung der Umsetzungsfrist der "bedarfsgesteuerten
Nachtkennzeichnung" (BNK) eröffnet.
Der BDEW sieht die bis zum 30. Juni 2020 laufende Frist zur Umsetzung der Vorgaben von § 9 Abs. 8 EEG 2017 gegenwärtig als deutlich zu kurz an und hält eine vorläufige Verlängerung um mindestens zwei Jahre für notwendig.
Eine eventuell weitere Verlängerung der Frist könnte erforderlich werden, wenn der zeitliche Aufwand der Umsetzung absehbar ist.