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BDEW-Stellungnahme zu Festlegungen zur Stärkung der Bilanzkreistreue

Am 18. Juli hat die BNetzA drei kurzfristige Maßnahmen zur Stärkung der Bilanzkreistreue angekündigt, die sie beabsichtigt, per Festlegung anzuordnen. Diese Maßnahmen beinhalten Festlegungen zum Bilanzkreisausgleich, zur Anpassung des 80%-Kriteriums in der Berechnungsmethode, zur Bildung des Ausgleichsenergiepreises sowie zur Übermittlung der Messwerte von RLM-Marktlokationen an den Übertragungsnetzbetreiber. Hintergrund sind die jüngsten Vorfälle im Juni 2019, bei denen nach Angaben der BNetzA unter anderem das Marktverhalten zu einer erheblichen Abweichung des Saldos des Netzregelverbundes beigetragen hat. Die Beschlusskammer hat allen Marktakteuren die Möglichkeit gegeben, sich an der Konsultation bis zum 9. August zu beteiligen.

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