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BDEW-Stellungnahme zum Energieeffizienz-Gesetz

Am 5. April hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den 2. Entwurf eines Energieeffizienz-Gesetzes (EnEff-G) veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Darin werden unter anderem Energieverbrauchsziele für die Jahre 2030, 2040 und 2045 festgelegt. 

Aus Sicht des BDEW sind diese Ziele sehr ambitioniert. Besonders kritisch sieht der BDEW die Fokussierung auf Endenergieeinsparungen. Sie lassen Energieträgerwechsel zu erneuerbaren Energieträgern, ein wichtiges Instrument der Energiewende, unberücksichtigt. Zudem werden bisher erbrachte Vorleistungen zu wenig berücksichtigt.
 
Das Energieeffizienz-Gesetz trifft zudem Regelungen zum klimaneutralen Betrieb von Rechenzentren. Auch hier geht das Gesetz aus Sicht des BDEW über das notwendige Maß hinaus, zum Beispiel, indem neu errichtete Rechenzentren ab 2027 nur noch Strom aus erneuerbaren Energieträgern nutzen dürfen.

Der Gesetzentwurf widmet sich in einem eigenen Abschnitt der Vermeidung und Nutzung von Abwärme. Dies begrüßt der BDEW ausdrücklich. Abwärme kann in vielen Fällen als Wärmequelle genutzt werden und trägt so unmittelbar zur Endenergieeinsparung bei. Abwärmenutzung ist aber auch ein zentrales Thema bei der Erstellung kommunaler Wärmepläne, die auf die Verhältnisse vor Ort abgestimmt sein müssen. Das Gesetz muss die Nutzungsoptionen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung berücksichtigen. Vorgaben dürfen bestehende oder zukünftige kommunale Wärmeplanungen nicht konterkarieren. Zudem müssen die bestehenden Möglichkeiten zur Förderung der Abwärmenutzung erhalten bleiben und wo nötig ausgeweitet werden.

Weitere Kritikpunkte sind in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf zusammengetragen, die der BDEW beim BMWK eingebracht hat.

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