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BDEW-Stellungnahme zum Entwurf der 1. Änderungsverordnung zur Besonderen Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur für Frequenzzuteilungen vom 24. September 2021

1. ÄndVO BNetzA BGebV-FreqZut

Die Bundesnetzagentur hat am 12. November 2021 einen Entwurf der 1. Änderungsverordnung zur Besonderen Gebührenverordnung vom 24. September 2021 vorgelegt und eine zweiwöchige Länder- und Verbändebeteiligung durchgeführt. Erst im Juli dieses Jahres hatte die Bundesnetzagentur die besondere Gebührenverordnung zur Verbändeanhörung gestellt, mit der die ursprüngliche Gebührensystematik des Kostendeckungsprinzips durch ein Lenkungsprinzip ersetzt wurde. Die Verordnung war am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Der BDEW hat sich an der Verbändeanhörung beteiligt und sich gegen eine Erhöhung der Gebühren insb. für die Frequenzzuteilungen im Bereich 450 MHz eingesetzt.

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