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BDEW-Stellungnahme zum ersten Entwurf des Risikovorsorgeplans

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat - wie von der VO (EU) 2019/941 gefordert - einen ersten Entwurf für einen Risikovorsorgeplan an die Europäische Kommission (KOM) übermittelt. 

Der an die KOM übermittelte Entwurf ist Grundlage der europäischen Konsultationen mit den anderen Mitgliedstaaten. Parallel zu den europäischen Konsultationen hat das BMWi auch - wie von der VO (EU) 2019/941 gleichfalls gefordert - nationale Konsultationen durchgeführt. Der BDEW hat am 31. Mai fristgerecht eine Stellungnahme eingereicht.

Der BDEW begrüßt, dass der Risikovorsorgeplan auf nationaler und internationaler Ebene weiter ausgearbeitet werden soll. Der Risikovorsorgeplan fungiert als übergeordnetes Dokument zur Versorgung im Krisenfall. Die einzelnen Details können im ersten Entwurf des Risikovorsorgeplans allerdings noch nicht abgesehen werden.

Das Krisenszenario „Angriff auf die IT-Sicherheit netzgekoppelter Einrichtungen“ stellt eine besondere Bedrohung für eine sichere und störungsfreie Stromversorgung dar, weshalb der BDEW einen Verweis auf die IT-Sicherheitskataloge sowie weitere Gesetze zur Prävention, Vorbereitung, Bewältigung und den Wiederaufbau von Krisen begrüßt. Bei den Verfahren und Maßnahmen in einer Stromversorgungskrise sieht der BDEW noch eine klarere Definition der fünf Verfahrens- und Eskalationsstufen, sodass im Krisenfall schnelle und klare Entscheidungen getroffen werden können.

Im Zusammenhang mit der aktuellen COVID-19 Pandemie möchte der BDEW darauf hinweisen, dass der Informationsfluss spezifischer festgelegt werden sollte. Eine Bündelung der Bundes- und Landesanfragen zu einem Thema über die Bundesländer sowie eine Einbindung des BDEW an geeigneter Stelle ist wünschenswert, um die Informationsflüsse in alle Richtungen verbessern zu können. Der BDEW begrüßt den mehrfach im Risikovorsorgeplan beschriebenen engen Austausch zwischen ÜNB, BNetzA und BMWi, möchte allerdings auch auf die Zusammenarbeit wichtiger Ministerien auf Landes- und Bundesebene mit den VNB hinweisen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) als die für die Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/941 zuständige Behörde wird einen Risikovorsorgeplan erstmals zum 5. Januar 2022 veröffentlichen. Danach wird der Plan alle vier Jahre zu aktualisieren sein, soweit er aufgrund der Umstände nicht häufiger aktualisiert werden muss.

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