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BDEW-Stellungnahme zum Hinweisverfahren 2021/10-V der Clearingstelle EEG/KWKG

Eintritt der Rechtsfolgen bei Ertüchtigung von Wasserkraftanlagen

Die Clearingstelle EEG/KWKG hat zu der Frage zur Stellungnahme aufgerufen, ob die förderseitige Neueinstufung von Wasserkraftanlagen nach § 40 Abs. 2 EEG 2017/2021 automatisch bei Vorlage der Tatbestandsvoraussetzungen eintritt, oder erst auf entsprechendes Verlangen des Anlagenbetreibers hin. Der BDEW spricht sich in seiner Stellungnahme gegen eine automatische Anwendung von § 40 Abs. 2 EEG 2017/2021 im Fall einer Ertüchtigung einer Wasserkraftanlage aus, da dies für den Anlagenbetreiber auch im Einzelfall nachteilig sein kann. Mit der BDEW-Sichtweise wird den Anlagenbetreibern keinerlei Rechtsposition genommen. Die Anwendung der neuen Rechtslage wird vielmehr davon abhängig gemacht, dass der Anlagenbetreiber dies auch möchte.

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