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BDEW-Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag für die Überarbeitung der „NIS-Richtlinie“ (EU) 2016/1148

Gewährleistung einer EU-weit hohen Netz- und Informationssicherheit

Die Europäische Kommission hat am 16. Dezember 2021 den Legislativvorschlag für die NIS-Richtlinie 2.0 vorgelegt. Mit der Neufassung der aus dem Jahr 2016 stammenden Richtlinie verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, den Rechtsrahmen mittels neuer einheitlicher EU-Cybersicherheitsstandards an die Weiterentwicklung der Technologie- und Bedrohungslandschaft anzupassen.

Der BDEW begrüßt die Überarbeitung der NIS-Richtlinie, denn aus Sicht der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft muss der jeweils gültige Rechtsrahmen im Einklang mit der sich dynamisch entwickelnden Risikolandschaft stehen. Für den weiteren legislativen Prozess hat der BDEW konkrete Forderungen verfasst, die darauf abzielen, eindeutige und erreichbare Ziele in den Vordergrund zu stellen, welche die Netz- und Informationssicherheit in der EU weiter auf kosteneffiziente Art und Weise stärken und dabei die notwendige Rechtssicherheit und angemessene Umsetzungsspielräume für die Mitgliedstaaten sicherstellen.

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