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BDEW-Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan Strom 2035 (2021)

Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber vom 29. Januar 2021

Der Anteil der EE am Bruttostromverbrauch soll laut NEP in allen Szenarien bis 2035 über 70% betragen. Der BDEW hat am 5. März eine Stellungnahme zu dem von den vier deutschen ÜNB am 29. Januar 2021 entwickelten ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom (NEP Strom) 2035, Version 2021 eingereicht. Die Dokumente der ÜNB finden Sie hier

Der BDEW begrüßt den Ansatz der ÜNB, durch den Einsatz innovativer Technologien den angezeigten Netzausbaubedarf auf das notwendige Maß zu begrenzen. Gleichzeitig wird deutlich, dass das Ziel von 70% Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch nur erreicht werden kann, wenn zusätzliche Netzverstärkungsmaßnahmen und Netzausbau erfolgen werden. Bzgl. des Einsatzes der im NEP benannten Netzbooster sieht der BDEW weiteren Klärungsbedarf hinsichtlich der Abgrenzung und Ausgestaltung des Betriebskonzeptes. 

Richtigerweise berücksichtigt der NEP 2035 (2021) in allen Szenarien den gesetzlich festgelegten Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland bis spätestens 2038. 

Aus den Annahmen hinsichtlich der Entwicklung des Kraftwerkparks wird deutlich, dass sich die Situation der Bereitstellung gesicherter Leistung verschärft. Der BDEW sieht hier deutlichen Bedarf, den rechtlichen Rahmen für notwendige Investitionen in neue Kraftwerke zu setzen. Zusätzlich sollten lastseitige Flexibilitätspotenziale dauerhaft genutzt werden.

Zunehmend wichtig ist eine Synchronisation der Netzentwicklungspläne zwischen Strom und Gas, die künftig auch die Wasserstoffinfrastruktur beinhaltet.

Die ÜNB werden unter Berücksichtigung der Anmerkungen aus der Konsultation einen überarbeiteten Entwurf des NEP erstellen und der Bundesnetzagentur vorlegen, die zu diesem überarbeiteten Entwurf eine Konsultation durchführen wird. Nach deren Abschluss und Erstellung einer finalen Fassung sowie Vorlage eines Umweltberichts wird der NEP Strom 2035 (2021) als Grundlage für den Bundesbedarfsplan an den Gesetzgeber überreicht. Der Netzentwicklungsplan Strom bildet eine wichtige Grundlage für den Bundesbedarfsplan und somit die EE-Ziele der Zukunft. 

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