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BDEW-Stellungnahme zum Referentenentwurf einer 3. Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung vom 22. März 2021

Der BDEW unterstützt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung der MessEV vom 22. März 2021 die vorgesehene generelle eichrechtliche Zulässigkeit von energiewirtschaftlichen Messwertverrechnungen für die Zukunft sowie deren nachträgliche eichrechtliche Legalisierung. 

Im Sinne der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens regt der BDEW zusätzlich eine Beweislastumkehr in § 25 Satz 1 Nr. 7 MessEV-E sowie Übergangsfristen und Klarstellungen in der Begründung zum Vergleich und der Verrechnung von Messgrößen und zum Anwendungsbereich der „leitungsgebundenen Versorgungsleistungen“ an.

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