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BDEW-Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht

Regierungsentwurf vom 10. Februar 2021

Das Bundeskabinett hatte am 10. Februar 2021 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht beschlossen. Im Verhältnis zu dem Referentenentwurf ergeben sich folgende neue Erkenntnisse bezogen auf die wichtigsten Themenfelder: 

  • Regulierungsrahmen für Wasserstoffnetze sowie für die Transformation der Gasinfrastruktur 
  • Nutzen statt Abregeln (Zuschaltbare Lasten) 
  • Flexibilitäten und Speicher 
  • Redispatch 2.0 
  • Neue Planungspflichten für Verteilernetzbetreiber 
  • Regulierungsvorgaben für Kosten des Engpassmanagements 
  • Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen von Verteilernetzbetreibern 
  • Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang - und damit Lebensfähigkeit der Netze 
  • Zusätzliche Anforderungen an Kundenrechnungen 
  • Reform der Herkunftsnachweise 
  • Einschnitt in das Kohlestrombeendigungsgesetz

Das Gesetzgebungsvorhaben ist als eilbedürftig eingestuft. Das bedeutet, dass der 1. Durchgang im Bundesrat und im Bundestag parallel erfolgt und in der letzten Märzwoche startet. Das Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig. Der Abschluss des Verfahrens mit dem 2. Durchgang im Bundesrat ist für Mai 2021 geplant. Ziel ist es, die Änderungen noch vor der Sommerpause und dem Ende der Legislaturperiode in Kraft treten zu lassen. Die Umsetzungsfrist für die Regelungen aus der EU-Richtlinie 2019/944 ist bereits am 31. Dezember 2020 abgelaufen.

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