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BDEW-Stellungnahme zur 2. NELEV-ÄndVO (Zeitpunkt der verpflichtenden Registernutzung)

Das BMWK beabsichtigt, die „Verordnung zur Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung“  (NELEV) mithilfe einer weiteren Rechtsverordnung erneut zu ändern und lediglich den Zeitpunkt für die verpflichtende Nutzung des Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate auf acht Monate nach Inkrafttreten der Verordnung zu verschieben (vorher: 1. September 2024). Die NELEV-Änderungsverordnungen, die begleitende technische Verordnung EAAV sowie die Rechtsgrundlage für das Register sollen zusammen bzw. unmittelbar nach dem „Solarpaket I“ in Kraft treten.

Der BDEW begrüßt in seiner Stellungnahme die Verschiebung der Frist für die verpflichtende Nutzung des Registers, um der Branche eine entsprechende Erprobungsfrist zu gewähren. Deutlich kritisiert wird jedoch die Verzögerung des Zertifizierungspakets selbst durch die Verzögerung des Solarpakets I, da sich die Branche auf die neuen, vereinfachten Zertifizierungsverfahren zur Beschleunigung von Netzanschlüssen von Erzeugungsanlagen bereits zum 1. Januar 2024 eingestellt hatte. Der BDEW fordert daher einen zügigen Abschluss der Novellierungen.

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