Drucken

BDEW-Stellungnahme zur ARegV-Novelle

Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsver-ordnung und der Stromnetzentgeltverordnung

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am 19. April 2021 die Verbändeanhörung zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) eröffnet. Der bisher noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmte Verordnungsentwurf enthält folgende Regelungen: 

  • Einführung eines Anreizinstruments auf Engpassmanagementkosten bei Übertragungsbetreibern 

  • Einstufung der Engpassmanagementkosten bei Stromverteilernetzbetreibern als volatile Kostenanteile ab der vierten Regulierungsperiode, Einbeziehung in Effizienzvergleich frühestens ab der fünften Regulierungsperiode 

  • Abschaffung Investitionsmaßnahmen (§ 23 ARegV) bei Transportnetzbetreibern, Überführung in Kapitalkostenabgleich 

  • Ausdehnung Übergangsregelung § 34 Absatz 15 ARegV, u.a. um digital gestützte Kooperationsprojekte zum Datenaustausch für Redispatch 2.0 anzureizen 

Außerdem werden Vorschriften in der ARegV redaktionell angepasst und ergänzt und eine Folgeänderung in der StromNEV vorgenommen.

Der BDEW hat hierzu am 23. April 2021 fristgerecht eine Stellungnahme abgegeben und darin die ARegV-Änderungen des BMWi-Entwurfs bewertet und konkrete Anpassungsvorschläge unterbreitet. Darüber hinaus werden weitere Änderungen vorgeschlagen, die zur Sicherstellung eines nachhaltigen Regulierungsrahmens notwendig sind.

Suche