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BDEW-Stellungnahme zur Aufhebung und Neufestlegung der Festlegung zur Beschaffung und Vergütung von Redispatch-Maßnahmen

Nach §§ 13 Abs. 1 Nr. 2 und 13a EnWG

Vor dem Hintergrund des Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 12. August 2020 (VI-3 Kart 895/18) hatte die Bundesnetzagentur eine Überarbeitung der Regelung zur Vergütung von Redispatch-Maßnahmen zur Konsultation gestellt. 

Die Neufeststellung ergänzt die bestehenden Regelungen zur Vergütung von Redispatch-Maßnahmen, d.h. den BDEW-„Branchenleitfaden zur Vergütung von Redispatch-Maßnahmen“, welcher in seiner bekannten Form und Inhalt auch Bestandteil der Neufeststellung ist. Mit der Neufestlegung endet aller Voraussicht nach der nunmehr über sechs Jahre andauernde Prozess zur Bestimmung der Vergütung von Redispatch-Maßnahmen. 

Eine Überprüfung der nun festgelegten Regelungen zur kommenden Regulierungsperiode wurde durch die Bundesnetzagentur bereits im Zuge der vergangenen Festlegung im Jahr 2018 angekündigt. Der BDEW wird auch diesen Prozess eng begleiten. 

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