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BDEW-Stellungnahme zur BNetzA-Konsultation Datenabfrage Xgen Gas

BNetzA-Konsultation vom 26. Mai 2021 zur Datenerhebung für die Ermittlung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors (Xgen) für Gasnetzbetreiber

Die BNetzA muss vor der vierten Regulierungsperiode den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor („Xgen“) gemäß § 9 ARegV neu ermitteln und festlegen. Hierzu ist die Produktivitätsveränderung und die Einstandspreisentwicklung bei Netzbetreibern zu analysieren. Am 26. Mai 2021 hat die BNetzA Beschlusskammer 4 die Konsultation zur Datenerhebung für den Xgen Gas gestartet (BK4-21-052). Es ist geplant, von allen Gasnetzbetreibern Daten für die Jahre 2006 bis 2021 zu erheben. Die Abgabefrist soll am 31. März 2022 enden, nur für Daten des Jahres 2021 soll unter bestimmten Voraussetzungen eine Nachlieferung bis 30. Juni 2022 möglich sein. 

Der BDEW hat zur BNetzA-Konsultation fristgerecht eine Stellungnahme eingereicht. Aus Sicht des BDEW ist eine stärkere Berücksichtigung von Verfügbarkeit und Qualität der Daten notwendig, z.B. werden viele Daten insbesondere nach Ablauf der HGB-Aufbewahrungsfristen nicht mehr ermittelbar sein. Durch eine Vorbefüllung der Erhebungsbögen mit den der BNetzA bereits vorliegenden Daten könnte der Erhebungsaufwand deutlich reduziert werden. Auf Daten zum Jahr 2006 sollte aufgrund ungelöster Datenprobleme verzichtet werden. Für die Daten des Jahres 2021 sollte für alle Gasnetzbetreiber grundsätzlich eine Abgabe ohne separate Antragstellung erst zum 30. Juni 2022 ermöglicht werden. 

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