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28.01.2019
Um Verwaltungsaufwand zu verringern, sollten Vereinfachungen beim Antragsverfahren auf kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen bei komplexen Kraftwerksstandorten und für Fernwärmelieferungen ermöglicht werden. Der maßgebliche Schwellenwert der Opt-out-Regelung für Kleinemittenten sollte das europarechtlich zulässige Maß ausschöpfen. Die Möglichkeit des Opt-outs von Kleinstemittenten sollte sowohl auf eigenständige Anlagen als auch auf Anlagenteile mit Betriebsbeschränkung in der Genehmigung abstellen.