Drucken

Konsultation der BNetzA- Eckpunkte zur Bestimmung des Fremdkapitalzinssatzes für Verteilernetzbetreiber

Der BDEW begrüßt es ausdrücklich, dass die BNetzA die Möglichkeit zu einer Neuregelung aufgreift, da sich die Kapitalmarktsituation in den vergangenen zwei Jahren fundamental geändert hat. BDEW hat NERA Economic mit der Analyse beauftragt, ob die vorgeschlagene Neuregelung geeignet ist, die tatsächlichen Finanzierungskosten der Verteilnetzbetreiber ökonomisch sinnvoll abzubilden. 

Die Analysen zeigen, dass die Auswirkungen der Zinswende auf den Kapitalmarkt bereits 2022 ein- und sich in 2023 fortsetzten. Somit muss die Anwendung einer neuen Ermittlungsmethode für die Fremdkapitalverzinsung auch die Investitionen der Jahre 2022 und 2023 umfassen, d. h. die Neuregelung muss rückwirkend ab dem 1.1.2022 greifen. Zudem bilden die vorgesehenen zwei Zinsreihen aktuell, aber auch prognostisch nicht die tatsächlichen Fremdkapitalzinsen ab. Daher sollte nur die Zinsreihe „Umlaufsrendite inländischer Inhaberschuldverschreibungen“ als Referenzreihe verwendet werden. 

Der Antrag für einen Kapitalkostenaufschlag ist von den Netzbetreibern bis zum 30. Juni eines jeweiligen Jahres zu stellen. Daher sollte die Festlegung einer neuen Regelung bis spätestens Mitte Juni 2023 erfolgen, damit die antragstellenden Netzbetreiber die Möglichkeit haben, diese im Rahmen des Antragverfahrens für das Jahr 2024 zu berücksichtigen. 
 

Suche