Erdgas, Strom und Heizwärme sowie Wasser und Abwasser. Der BDEW vertritt über 2000 Unternehmen.
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08.09.2022
Der BDEW sieht kurzfristig erhebliches Vereinfachungs- und Verbesserungspotential für die Direktvermarktung von kleinen EEG-Anlagen durch Aufhebung der zwingenden „Sichtbarkeit“ und „Steuerbarkeit“ durch den Direktvermarkter von direkt vermarkteten EEG-Anlagen bis 25 kW(p). Dabei sollte ein Gleichlauf mit den Vorgaben zu den technischen Anforderungen nach Start des Rollouts von intelligenten Messsystemen für die netzdienliche Steuerung (§ 9 EEG 2021) hergestellt werden. Der BDEW sieht den Vorschlag als geeignet an, kurzfristig umgesetzt zu werden und insbesondere im Zusammenhang mit der anstehenden BSI-Markterklärung neue Anreize für den weiteren Ausbau von Erneuerbaren Energien durch Abbau technischer Hürden zu schaffen.