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Stellungnahme für die Anhörung zum Gesetzesentwurf des Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz

In der aktuellen Lage und in der Folge des Angriffskrieges auf die Ukraine müssen Politik und Energiewirtschaft gemeinsam einen schwierigen Spagat schaffen zwischen dem notwendigen Maß an Krisenvorsorge und Eingriffen und einem besonnen Vorgehen, damit eingespielte und effiziente Instrumente des Marktes möglichst lange weiter Wirkung entfalten. Der BDEW sieht in diesem Kontext die Notwendigkeit, die Stromversorgungssicherheit für den Fall weiter sinkender Gaslieferungen aus Russland mit dem zeitlich begrenzten Einsatz von Kohlekraftwerken zu gewährleisten. Dafür hat das Bundeswirtschaftsministerium das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz (EKBG) aufgesetzt. Hierin sieht der BDEW vor allem die in Paragraf 50f enthaltenen Regelung zu einer Pönale und Betriebskürzungen für gasbasierte Kraftwerke und KWK-Anlagen kritisch. Die Versorgungssicherheit Strom und Wärme muss gewährleistet sein. Insofern enthält die BDEW-Stellungnahme zum EKBG viele wichtige Verbesserungsvorschläge. Die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae, hat als geladene Sachverständige am 24. Juni 2022 an der Anhörung zum EKBG des Bundestagsausschusses für Klimaschutz Energie teilgenommen und die Interessen der Energiewirtschaft vertreten.

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