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Stellungnahme „Szenariorahmen zum Netzentwicklungsplan Strom 2037 mit Ausblick 2045, Version 2023"

Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber

Vom 10. Januar bis 14. Februar 2022 hat die Bundesnetzagentur den Entwurf des Szenariorahmens Strom konsultiert. Dieser wurde von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) erarbeitet und beschreibt nicht nur die Entwicklungspfade des Elektrizitätssektors für die nächsten 15 Jahre (bis 2037), sondern gibt auch einen Ausblick bis in das Jahr 2045, für das Deutschland die Klimaneutralität anstrebt. Der Szenariorahmen wird eine Grundlage für den in 2023 vorzulegenden Netzentwicklungsplan Strom sein.

Der BDEW begrüßt ausdrücklich, dass der Szenariorahmen über den gesetzlich vorgeschriebenen 15-Jahresrahmen hinaus auch einen Ausblick bis in das Jahr 2045 beschreibt. Um die Klimaneutralität zu erreichen, müssen in den kommenden Jahren die Weichen richtig gestellt werden. In diesem Kontext ist der von den Übertragungsnetzbetreibern entwickelte Szenariorahmen, der darstellt, wie ein klimaneutrales Energiesystem 2045 aussehen kann, ein wichtiger Beitrag. Aufbauend darauf wird es möglich sein, im nächsten Schritt, bei der Erarbeitung des Netzentwicklungsplans (NEP Strom), die Anforderungen an den Ausbau und Umbau des Stromnetzes zu beschreiben.

Zum vorliegenden Entwurf des Szenariorahmens Strom sieht der BDEW in einigen Punkten noch weiteren Präzisierungsbedarf. Unter anderem sollten einzelne Annahmen zur Stromerzeugung aus Wind Offshore, aus Wind Onshore und aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen überprüft werden. Gleiches gilt für die Annahmen zur Entwicklung der Wärmeversorgung, die Bereitstellung von Flexibilität sowie die Erzeugung von Wasserstoff durch Elektrolyse. 

Die Hinweise im Einzelnen sind in dieser BDEW-Stellungnahme vom 14. Februar 2022 dargestellt.

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