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BDEW-Stellungnahme zum Votumsverfahren 2019/31 der Clearingstelle EEG/KWKG "Kostentragung für Maßnahmen der Erdschlusskompensation"

Kosten der Erdschlusskompensation gehören nach Ansicht des BDEW im Grundsatz zu den notwendigen Kosten des Anschlusses von Anlagen nach § 16 Abs. 1 EEG 2017. Dementsprechend obliegt die Kostentragung hierfür grundsätzlich auch dem Anlagenbetreiber. Sofern eine zentrale Erdschlusskompensation im Netz für die allgemeine Versorgung vorhanden ist, die die Erdschlüsse im Anlagennetz/in der Anschlussleitung mitkompensieren kann, können nach Ansicht des BDEW verschiedene Auffassungen zur Kostentragung vertreten werden.

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