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Stellungnahme zu Betriebskostenpauschalen bei Investitionsmaßnahmen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will bei Investitionsmaßnahmen gemäß § 23 ARegV die Betriebskostenpauschalen bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme weitestgehend eliminieren. 

Zu den am 16. Oktober 2020 veröffentlichten Konsultationen, BK4-20-083 für Übertragungsnetzbetreiber und BK4-20-084 für Fernleitungsnetzbetreiber, hat der BDEW am 11. November 2020 Stellung genommen. Der BDEW kritisiert die weitere Verschlechterung des Regulierungsrahmens für die erheblichen Ausbau- und Umstrukturierungsinvestitionen bei Übertragungsnetzbetreibern und Fernleitungsnetzbetreibern. 

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