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Stellungnahme zum BMWi-Projekt SDL-Zukunft – „Zukünftiger Bedarf und Beschaffung von Systemdienstleistungen“

Eckpunkte für einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie zum 31. Dezember 2020

Mit der Strombinnenmarktverordnung (BMVO) und der Strombinnenmarktrichtlinie (BMRL) wurden von Seiten des europäischen Gesetzgebers Regelungen geschaffen, die tief in das deutsche Energiewirtschaftsrecht hineinwirken. Die Inhalte der beiden o.g. Bestandteile des „Clean Energy Package“ wurden am 14. Juni 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlich und sind zum 4. Juli 2019 in Kraft getreten.

Grundsätzlich begrüßt der BDEW das Vorgehen des BMWi, relevante Stakeholder im Rahmen von Stakeholder-Workshops in den Prozess zur Ausgestaltung bzw. Überführung der Strombinnenmarktrichtlinie in nationales Recht zu involvieren. Die Fristen zur Kommentierung der vorgestellten Inhalte sind jedoch sehr kurz bemessen. Darüber hinaus erfordert eine ganzheitliche qualifizierte Rückmeldung durch die Energiewirtschaft, dass ein ganzheitliches Modell vorliegt, dessen Vor- und Nachteile bewertet werden können. Dies ist derzeit nicht der Fall. 

Eine isolierte Betrachtung einzelner Aspekte erschwert die Bewertung der angestrebten Gesamtregelung wesentlich. Ein alle relevanten Bestandteile umfassender Vorschlag mit Verbändebeteiligung wäre vor dem Hintergrund der Komplexität der Materie wünschenswert gewesen. 

Der BDEW möchte seinen Ausführungen voranstellen, dass nach seiner Auffassung die Frage, "ob" eine Vergütung für Dienstleistungen und Produkte wie der NF-SDL zu erfolgen hat, nicht mit der Ausgestaltung eines Modells für ihre Beschaffung gleichzusetzen ist. Die nachfolgenden Ausführungen fokussieren sich vor diesem Hintergrund auf die Frage, wie die vom Ministerium vorgestellten rechtlichen Eckpunkte zur Ausgestaltung möglicher Beschaffungsmodelle zu bewerten sind.

Die gesamte Stellungnahme steht Ihnen am Ende der Seite zum Download zur Verfügung. 

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